top of page

AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Lydit. KundInnen erhalten Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • Das Geschäftsverhältnis zwischen KundInnen und Lydit, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Die VeranstalterInnen dürfen sich darauf verlassen, dass Lydit ihre Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse der VeranstalterInnen wahrt, soweit sie dazu im Einzelfall imstande ist.

  • Nach schriftlicher Absprache zur Veranstaltung, Honorarvertrag o.ä. ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtgage zahlbar am Ende der Veranstaltung in bar oder per Überweisung.

  • Tritt eine der beiden Vertragsparteien innerhalb von acht Wochen vor der Veranstaltung vom Engagement zurück, ist eine Konventionalstrafe in Höhe der Gesamtgage an die andere Vertragspartei zu entrichten.

  • Tritt eine der beiden Vertragsparteien ausserhalb der „Acht-Wochen-Frist“ vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Gage an die andere Vertragspartei zu entrichten.

  • Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung wird gleichwertiger Ersatz gestellt.

  • Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.

  • Die Künstlerin erhält Speisen und Getränke im normalen Umfang während der Veranstaltung.

  • Die vereinbarte Gage beinhaltet Spesen, Fahrtkosten und Technik, wenn nicht anders vereinbart. Ausnahmen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.

  • Es gilt als beidseitige Vereinbarung, dass die Gage gegenüber Dritten vertraulich behandelt wird.

  • VeranstalterInnen haften für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

  • VeranstalterInnen versichern, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

  • Die GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten der Veranstaltenden.

  • Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

.

bottom of page